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Allgemeine Geschäftsbedingungen von pressefotoverteiler.de §1 Vertragsgegenstand 1. Die Firma pressefotoverteiler.de, Tulpenstraße 6A, 84186 Vilsheim erbringt ihre sämtlichen Leistungen gegenüber ihren Kunden ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie gegebenenfalls weiterer besonderer Geschäftsbedingungen für einzelne von pressefotoverteiler.de erbrachte Leistungen 2. Die Leistungen von pressefotoverteiler.de bestimmen sich des Weiteren nach den Angaben des vom Kunden ausgefüllten Kundenvertrages und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte für die einzelnen Leistungen sowie eventuelle Vergütungsansprüche des Kunden gegenüber pressefotoverteiler.de bestimmen sich nach dem Kundenvertrag, diesen AGB, den jeweiligen besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungen sowie den bei Vertragsabschluss übermittelten, bzw. bei eventuellen Preiserhöhungen oder -senkungen mitgeteilten Preisen (Preisliste, Kundenvertrag oder Vertragsbestätigung).
§2 Leistungsumfang 1. pressefotoverteiler.de übermittelt Bilddateien an die FTP-Server der Verlagshäuser zur Weiterleitung der Dateien durch die Verlage an die vorgesehenen Redaktionen. Die Übertragung und Weiterleitung der Dateien in den Verlagsnetzwerken und die Zustellung der Inhalte an die Redaktionen ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsverpflichtung von pressefotoverteiler.de Kommt es zu Störungen innerhalb der Netzwerke Dritter, die die Zustellung der Inhalte beim vorgesehenen Empfänger verzögern oder dauerhaft verhindern, so ist pressefotoverteiler.de nicht zur erneuten Versendung der Inhalte verpflichtet. 2. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart haben, werden die Leistungen von pressefotoverteiler.de, insbesondere Applikationen nicht zur exklusiven Nutzung durch den Kunden zur Verfügung gestellt. 3. Zur Aufrechterhaltung oder zur Verbesserung der Produkte und Dienste kann pressefotoverteiler.de Änderungen und Modifikationen an den Schnittstellen oder an der für die Abwicklung der Dienste genutzten Infrastruktur in dem Umfang durchführen, wie dies unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Kunden zumutbar ist. Voraussehbare Änderungen und Umstellungen werden dem Kunden 1 Werktag im Voraus bekannt gegeben. 4. Gerät pressefotoverteiler.de mit einer vertraglichen Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor pressefotoverteiler.de eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und pressefotoverteiler.de nicht innerhalb dieser Nachfrist geleistet hat. Die Nachfrist muss regelmäßig mindestens zwei Wochen betragen.
§3 Verfügbarkeit, Wartung und Störungsmanagement 1. Die Verfügbarkeit der Systeme von pressefotoverteiler.de beträgt je 99% im Jahresdurchschnitt (ohne geplante Ausfälle). 2. Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich ("geplante Ausfälle"), werden diese mit einem Vorlauf von 1 Tag angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden in der Off-Peak-Zeit ausgeführt. Voraussehbare Wartungszeiten dürfen jahresdurchschnittlich einen Umfang von 2 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Voraussehbare Wartungszeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. 3. Sind geplante Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Systemfunktionalitäten erforderlich, wird pressefotoverteiler.de dies dem Kunden unter Angabe der Anfangs- und voraussichtlichen Endzeit unverzüglich mitteilen. Zu diesem Zweck und zur Klärung aller technischen und organisatorischen Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages benennt der Kunde gegenüber pressefotoverteiler.de eine Kontaktstelle, die jederzeit erreichbar ist. 4. Sind unerwartete Wartungsarbeiten oder Störungsbehebungen aus Gründen erforderlich, die der Kundensphäre entstammen, und ist dadurch das Funktionieren der Systeme gestört, werden diese Ausfallzeiten bei der Berechnung der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Ist der Ausfall vom Kunden zu vertreten, so wird der Kunde pressefotoverteiler.de die durch den Ausfall entstandenen Kosten ersetzen. 5. Zur Annahme von Störungsmeldungen steht die pressefotoverteiler.de Hotline unter der auf der Webseite www.pressefotoverteiler.de genannten Rufnummer, bzw. die E-Mailadresse support@pressefotoverteiler.de zur Verfügung.
§4 Pflichten des Kunden 1. Neben seiner Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütungen bei Fälligkeit ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Leistungen von pressefotoverteiler.de die durch pressefotoverteiler.de zur Verfügung gestellten Anleitungen verbindlich zu befolgen. 2. Der Kunde ist für die an pressefotoverteiler.de zur Weiterleitung übergebenen Inhalte alleine verantwortlich. Er garantiert, dass die Übermittlung der Inhalte nur an Empfänger erfolgt, die mit dem Erhalt dieser Inhalte einverstanden sind und dieses Einverständnis in rechtlich erheblicher Form erteilt haben (Verbot des Spamming) 3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, · keine Sicherheitsvorkehrungen des Systeme von pressefotoverteiler.de oder Dritter zu umgehen bzw. Dienstangebote anderweitig missbräuchlich zu nutzen, dies zu versuchen oder Dritte bei derartigen Versuchen zu unterstützen; · keine Viren oder sonstige belästigenden oder vom Empfänger nicht angeforderte Daten zu übertragen. · Daten im Rahmen des Dienstangebot ausschließlich gemäß der in den jeweiligen Benutzerhandbüchern oder technischen Beschreibungen festgelegten Spezifikationen zu übermitteln. · Kennwörter oder sonstige Zugangsnummern, die ihn zur Nutzung des Dienstes berechtigen, sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten, um Missbrauch zu vermeiden. Sobald er Anlass hat, einen Missbrauch des Kennworts zu vermuten, ist es unverzüglich durch pressefotoverteiler.de ändern zu lassen. Wird die vertragliche Leistung unter Verwendung der geheimen Zugangsdaten von Dritten genutzt, treffen den Kunden dieselben Pflichten, wie bei eigener Nutzung. Das gilt insbesondere für die Zahlungspflicht. Die Verpflichtung entfällt in dem Umfang, wie der Kunde diese Drittnutzung nicht zu vertreten hat. · unverzüglich jeder Änderung seines Namens, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung schriftlich anzuzeigen. 4.
Verletzt der Kunde
ihm obliegenden Pflichten erheblich und beseitigt er dieses vertragswidrige
Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich, so kann pressefotoverteiler.de
den Zugang oder Dienst sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet,
die monatlichen Preise zu zahlen. Der Kunde stellt pressefotoverteiler.de von
allen Ansprüchen Dritter frei, die sich im Zusammenhang mit einem Verstoß des
Kunden gegen seine vorstehenden Pflichten ergeben und hält
pressefotoverteiler.de insoweit schadlos. 5. Dem Kunden ist bewusst, dass ein Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten zu erheblichen wirtschaftliche Schäden von pressefotoverteiler.de führen kann. Vor diesem Hintergrund verspricht der Kunde pressefotoverteiler.de die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € je zumindest grob fahrlässigen Verstoß gegen diese Pflichten.
§5 Vertragsänderungen 1. pressefotoverteiler.de ist zu Änderungen ihrer vertraglichen Leistungen sowie der vom Kunden zu zahlender Entgelte berechtigt, soweit diese Änderungen die Rechte des Kunden nicht beinträchtigen. pressefotoverteiler.de wird den Kunden über solche Änderungen informieren. 2. pressefotoverteiler.de ist zu Vertragsänderungen ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung der Dienste erforderlich ist. · pressefotoverteiler.de gewährleistet nicht die künftige Erreichbarkeit eines jeden deutschen oder internationalen Netzwerkes. · Änderungen der Entgelte sind bei Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Falle der Erhöhung der Preise durch Vorlieferanten (i.b. der Betreiber des Rechenzentrums) zulässig. Eine Erhöhung der Entgelte hat sich an der Erhöhung der Kosten für die Erbringung des Dienstes durch pressefotoverteiler.de zu orientieren. 3. Der Kunde kann Vertragsänderungen von pressefotoverteiler.de gemäß dem vorstehenden Absatz binnen einer Frist von 4 Wochen nach entsprechender Mitteilung über die Änderung schriftlich widersprechen. Das Widerspruchsrecht erlischt 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Kunden. pressefotoverteiler.de wird den Kunden zusammen mit dem Hinweis auf die Änderung über sein Widerspruchsrecht informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, so wird das Vertragsverhältnis unverändert fortgesetzt, anderenfalls werden die Änderungen des Vertragsverhältnisses mit Ablauf von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Kunden - oder zu dem späteren in der Mitteilung genannten Zeitpunkt - wirksam. Widerspricht der Partner fristgerecht, so ist pressefotoverteiler.de berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen beginnend mit dem Zugang des Widerspruchs bei pressefotoverteiler.de außerordentlich zu kündigen.
§6 Abrechnung; Zahlungspflicht 1. pressefotoverteiler.de erstellt dem Kunden monatlich in Abhängigkeit von den gewählten Produkten und Diensten eine Abrechnung über die zu zahlenden Entgelte. Grundlage der Abrechnungen sind die Abrechnungsdaten, die in den pressefotoverteiler.de eigenen Systemen oder den Systemen der Lieferanten von pressefotoverteiler.de für die jeweilige Leistung generiert werden. 2. Die Abrechnungsdaten werden bis 6 Monate nach Rechnungsversand gespeichert. Nach Löschung der Daten ist pressefotoverteiler.de von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung der Entgelte befreit. Einwendungen gegen eine Abrechnung sind umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 8 Wochen nach Versand der jeweiligen Abrechnung schriftlich beim pressefotoverteiler.de unter der in § 1.1 genannten Anschrift geltend zu machen. Eine Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. 3. Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte sind mit Zugang der Rechnung sofort, ohne Abzug fällig und werden nach Fälligkeit von pressefotoverteiler.de aufgrund der zu diesem Zweck vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden eingezogen. 4. Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder seiner Bank zurückgereichte Lastschrift erhebt pressefotoverteiler.de ein Dienstleistungsentgelt für die Rücklastschrift in Höhe von 20,- € soweit vom Kunden zu vertreten. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines abweichenden Schadens bleibt unberührt. Für angefangene Monate bei Vertragsbeginn und -ende erfolgt eine anteilige Berechnung. Grundlage der Berechnung ist immer ein 30 Tage Monat. 5. Der Kunde hat auch Entgelte zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Inanspruchnahme der Dienste durch Dritte entstanden sind. Der Kunde hat ferner sicher zustellen, dass diese Dritten vorstehende Pflichten einhalten. Entgeltforderungen, die durch unbefugte Benutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. 6. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben oder mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht und keine offenen Forderungen der pressefotoverteiler.de bestehen, erfolgt die Rückerstattung auf die pressefotoverteiler.de bekannte Bankverbindung. 7. Im ausländischen Zahlungsverkehr sind alle anfallenden Bankentgelte vom Kunden zu tragen. 8. Der Kunde kommt neben den gesetzlich geregelten Fällen auch durch Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist pressefotoverteiler.de berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. 9. pressefotoverteiler.de ist berechtigt, sich aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit zu befriedigen, wenn der Kunde mit einer Zahlung im Verzug ist. Nimmt pressefotoverteiler.de die Sicherheit in Anspruch, ist der Kunde verpflichtet, sie unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn der Vertrag fortgesetzt wird. pressefotoverteiler.de gibt die Sicherheit nach Beendigung des Vertragverhältnisses frei, sobald alle Forderungen beglichen sind. Im Übrigen kommt eine Sperre der Mehrwertdienste bzw. die Einstellung der Leistung in Betracht. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. 10. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§7 Haftung 1. pressefotoverteiler.de haftet auf Schadensersatz nur im Falle einer schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben, oder im Falle vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Pflichtwidrigkeit. 2. Soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt worden ist, haftet pressefotoverteiler.de bei reinen Vermögensschäden und Sachschäden nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war. Die Haftung ist in diesem Fall auf maximal EUR 10.000 je Schadensfall und EUR 40.000 je Vertragsjahr beschränkt. 3. Im Übrigen ist die Haftung für alle Schäden ausgeschlossen, wobei eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und wegen Arglist unberührt bleibt. 4. pressefotoverteiler.de ist für die Erbringung der Leistung auf die Bereitstellung von Datennetzen dritter Betreiber abhängig. Sofern Störungen in den Netzen der Betreiber (z.B. Internet, Datenleitungen), sowohl technischer als auch anderer Art, oder Störungen aufgrund von höherer Gewalt auftreten, welche den Betrieb der Leistung beeinträchtigen oder kurzfristig oder dauernd verhindern, ist pressefotoverteiler.de für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen entbunden. pressefotoverteiler.de wird sich bemühen, die Störung so schnell wie möglich zu beseitigen. Eine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste durch derartige Störungen übernimmt pressefotoverteiler.de nicht. 5. pressefotoverteiler.de haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Inhalte aufgrund von Umständen außerhalb der Sphäre von pressefotoverteiler.de, z.B. aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Datenleitungen Dritter, nicht oder nur verzögert für den Kunden verfügbar sind. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie zum Beispiel Verlust von Umsatz oder Gewinn, ist insoweit ausgeschlossen.
§8 Vertragsdauer und Kündigung 1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. 2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als Grund für eine fristlose Kündigung kommt neben einer schwerwiegenden Vertragsverletzung insbesondere die Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei. 3. Verstößt der Kunde gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, ist pressefotoverteiler.de berechtigt, nach ihrer Wahl den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, sowie die Erbringung der Leistungen vorübergehend einzustellen ("Sperre"). Die Pflicht des Kunden zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte (einschließlich eventueller Grundgebühren) bleibt in diesem Falle unberührt. Die Sperre ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen aufzuheben, nachdem pressefotoverteiler.de Kenntnis davon erhalten hat, dass der Grund für die Sperrung entfallen ist.
§9 Vertraulichkeit; Datenschutz 1.
Die
Vertragsparteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie
ein Jahr über dessen Beendigung hinaus sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich
bezeichnet werden oder anderweitig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse
erkennbar sind, geheimzuhalten und, sofern nicht zur Erreichung des
Vertragszwecks erforderlich, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben
oder in anderer Weise außerhalb des Vertragszwecks zu verwerten. Als Dritte
gelten nicht die mit dem jeweiligen Vertragspartner i.S.v. §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen, soweit diese sich ihrerseits schriftlich zur
Vertraulichkeit verpflichtet haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für den
Inhalt dieses Vertrages und die während seiner Laufzeit getroffenen weiteren
Vereinbarungen und Abreden. · die einer Vertragspartei bereits vor Beginn der Vertragsverhandlung bekannt waren oder die von Dritten berechtigt als nicht vertraulich mitgeteilt werden; · welche die Parteien jeweils unabhängig voneinander entwickelt haben; · die ohne Verschulden oder Zutun der Parteien öffentlich bekannt sind oder werden oder · die aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zulegen sind. 2. Im letztgenannten Fall ist die andere Vertragspartei unverzüglich vor der Offenlegung zu informieren. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt. 3. Nach Abschluss dieses Vertrages wird der Kunde im System der pressefotoverteiler.de angelegt. Zur Durchführung des Vertrages werden die im Kundenvertrag vom Kunden erhobenen Daten gespeichert. pressefotoverteiler.de wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Wahrung anderer gesetzlich relevanten Bestimmungen verarbeiten und speichern. pressefotoverteiler.de wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre technischen Einrichtungen entsprechend gestalten. Das Personal von pressefotoverteiler.de ist dementsprechend verpflichtet. 4. pressefotoverteiler.de ist berechtigt, Verbrauchern, Verbraucherschutzverbänden, Wettbewerbsverbänden und sonstigen Dritten, die ein berechtigte Interesse darlegen, Angaben über die Identität des Partners, dessen zustellungsfähige Anschrift und die von ihm genutzte Infrastruktur von pressefotoverteiler.de zu machen. Die Vorschriften des Unterlassungsklagengesetzes bleiben unberührt.
§10 Schlussbestimmungen 1. Der Kunde ermächtigt seine kontoführende Bank widerruflich, pressefotoverteiler.de allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte zur Bonitätsprüfung zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienste von pressefotoverteiler.de erforderlich sind. 2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. 3. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. 4. Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 5. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Landshut. |